Weg A · Verordnung
Konformität mit dem Cyber Resilience Act
Produktklasse bestimmen, die grundlegenden Anforderungen aus Anhang I erfüllen und die technische Dokumentation aufbauen, die CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung tragen.
- 01Anwendungsbereich und Klassifizierung nach Anhang III und IV
- 02Produktsicherheitsanforderungen nach Anhang I Teil I
- 03Prozesse zur Schwachstellenbehandlung nach Anhang I Teil II
- 04Erstellung, Tiefe und Pflege der SBOM
- 05Politik zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen
- 06Meldeprozess nach 24 und 72 Stunden an ENISA und CSIRTs
- 07Festlegung des Unterstützungszeitraums und Bereitstellung von Updates
- 08Konformitätsbewertungsverfahren und Einbindung notifizierter Stellen
